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Wien wählt!

26. März 2025

Am Sonntag, den 27. April 2025, findet die Wien-Wahl statt. Das Ergebnis dieser wichtigen Abstimmung definiert den Gemeinderat und die Bezirksvertretungen für die Dauer von fünf Jahren.

Als Senior:innenbeauftragte der Stadt Wien ist es Sabine Hofer-Gruber ein Anliegen, die Senior:innen bei der Stimmabgabe zu unterstützen. Deshalb finden Sie in unserer Broschüre alle Informationen zur Briefwahl und wie Sie eine Wahlkarte beantragen können. So können Sie auch wählen, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag ein Wahllokal aufzusuchen.

Falls Sie Fragen zu den Inhalten der Broschüre oder zu anderen Themen die Wahl betreffend haben, steht Ihnen das Kund:innenservice des Fonds Soziales Wien unter 01 24 5 24 zur Verfügung.

Entscheiden Sie mit!


So kommen Sie zur Wahlkarte:

Antragstellung

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte beim zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes (Achtung: Für jeden Bezirk gibt es eigene Wahlreferate. Diese befinden sich an der Adresse des Magistratischen Bezirksamtes oder in der Außenstelle des Bezirksamtes):

  • Schriftlich bis 23. April als formlosen Antrag per Brief, Fax, E-Mail oder online unter www.wien.gv.at/wahlen
  • Persönlich bis 25. April, 12:00 Uhr
  • Telefonisch kann leider kein Wahlkartenantrag gestellt werden

Die Adressen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie beim Kund:innentelefon des Fonds Soziales Wien (FSW) unter 01 24 5 24 oder unter www.wien.gv.at/wahlen.

Inhalt des Wahlkartenantrags

Folgende Angaben sind unbedingt erforderlich:

  • Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird
  • Familienname, Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Adresse des Hauptwohnsitzes
  • Nachweis der Identität (z. B. amtlicher Lichtbildausweis in Kopie oder Nummer Ihres Reisepasses,
    Personalausweises oder Führerscheins oder Unterschrift des Antrages mit einer
    ID Austria)
  • Gegebenenfalls Angabe einer anderen Zustelladresse

Den von Ihnen unterschriebenen Antrag kann auch eine andere Person abgeben. Soll diese Person die Wahlkarte auch abholen dürfen, müssen Sie diese im schriftlichen Wahlkartenantrag dazu ermächtigen.


Ausstellung Ihrer persönlichen Wahlkarte

Die Wahlkarten werden ab 31. März 2025 ausgestellt.

  • Wenn Sie Ihre Wahlkarte selbst im Wahlreferat Ihres zuständigen Magistratischen Bezirksamtes beantragen, können Sie auf Wunsch gleich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung. Nur bei Wahlkartenanträgen mit elektronischer Signatur (z.B. ID Austria) können Sie wählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll.
  • Schriftlich (oder online) beantragte Wahlkarten werden grundsätzlich eingeschrieben zugestellt.
  • Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen nicht ausgestellt werden.

Fragen und Antworten

Was ist eine Wahlkarte?

Mit der Wahlkarte, die ein verschließbares Kuvert ist, erhalten Sie Ihre persönlichen Wahlunterlagen. Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bekommen zwei amtliche Stimmzettel und ein blaues Wahlkuvert. Nichtösterreichische EU-Bürger:innen bekommen einen gelben Stimmzettel für die Bezirksvertretungswahl und ein gelbes Wahlkuvert. Weiters erhalten Sie die Listen der kandidierenden Personen und ein Informationsblatt mit einer Anleitung zur Ausübung der Briefwahl.


Muss ich unbedingt eine Wahlkarte beantragen, um wählen zu können?

Nein, Sie erhalten wie bei jeder anderen Wahl rund zwei Wochen vor dem Wahltag die „Amtliche Wahlinformation“ mit der Adresse Ihres zuständigen Wahllokals. Wenn Sie am Wahltag Ihr Wahllokal besuchen können, müssen Sie selbstverständlich keine Wahlkarte beantragen.

Bitte beachten Sie:

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihr zuständiges Wahllokal. Die Adresse finden Sie entweder in der „Amtlichen Wahlinformation“ oder ab Anfang März mit der Wahllokal-Suche auf www.wien.gv.at/wahlen.


Wie beantrage ich eine Wahlkarte, wenn ich in einer Heil- oder Pflegeanstalt bin?

Die Mitarbeiter:innen der Heil- und Pflegeanstalt können Ihnen bei der Beantragung der Wahlkarte helfen. Sprechen Sie die Mitarbeiter:innen darauf an!


Ich kann die Stimmzettel nicht allein ausfüllen. Darf mir jemand in der Wahlzelle dabei helfen?

Wenn Sie die Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, bestimmen Sie selbst eine Begleitperson Ihres Vertrauens, die Ihnen beim Ausfüllen hilft.


Ich habe eine Wahlkarte. Was muss ich dann bei einer Wahl in meinem zuständigen Wahllokal beachten?

Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei einer Wahl in Ihrem zuständigen Wahllokal unbedingt die Wahlkarte und ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen müssen.

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